Tarife
Der Heimtarif wird nach den Tarifregelungen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern festgelegt.
Massgebend für die Höhe der Grundtaxen sind der Schweregrad der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit (Pflegestufe) sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Beim Eintritt können wir Ihnen die effektiven Kosten Ihres Aufenthaltes noch nicht mitteilen. In den ersten 14 Tagen Ihres Aufenthaltes erfassen wir den Pflege- und Betreuungsbedarf mittels RAI-NH/RUG.
Unterstützungen
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen decken die Beitragslücke, wo AHV-Rente und das persönliche Vermögen für die minimalen Lebenskosten nicht ausreichen. Bei der Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde erhalten Sie über Ihre aktuelle und persönliche Situation die konkreten Auskünfte.
Hilflosenentschädigung
Unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen kann eine Hilflosenentschädigung geltend gemacht werden. Diese ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde.